Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb
1. Anmelden können sich Jugendliche und Erwachsene, die aus einer Oberkrainerbesetzung bestehen
(mind. 4 Personen Akkordeon/Harmonika, Gitarre, Klarinette und Trompete).
2. Die Anmeldung ist verbindlich.
3. Ausgeschlossen sind Musiker mit einer Ausbildung an einer Musikhochschule, pädagogischen Hochschule
und anderen berufsorientierten musikalischen Ausbildungsstätte (gilt nicht für Jungstudierende).
4. Jede Musikgruppe kann nur einmal am Wettbewerb teilnehmen (wiederholte Teilnahme ausgeschlossen).
5. Über die Teilnahmeberechtigung entscheidet der Wettbewerbsausschuss.
6. Unvollständig ausgefüllte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
7. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.
8. Die Preisträger sind verpflichtet, an der Verleihung der Preise teilzunehmen, ein Anspruch auf Preise
besteht nicht.
Wettbewerbsbedingungen:
1. Alle Gruppen tragen Werke aus der eingesendeten Werkeliste vor.
2. Drei Werke werden daraus bewertet, und müssen aufeinander folgend vorgetragen werden.
3. Die 3 Bewertungswerke werden am Wettbewerbstag vor Auftritt der Jury gemeldet.
4. Als Bewertungswerke muss eine Polka, ein Walzer und ein Gesangswerk vorgetragen werden.
5. Die Bewertung beginnt mit dem Vortrag des ersten Werkes und endet mit dem dritten Werk.
6. Zur Bewertung gilt der Bewertungsbogen der Jury mit den Bewertungsfeldern Gesang, Musikalische
Darbietung sowie Auftritt und Darstellung
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